Seit Anfang November befindet sich der TTV Metelen im „sportlichen Lockdown“ und es gilt ein Betreungsverbot für die Sporthalle. Inzwischen scheint die dritte Corona-Welle abzuflachen, die Inzidenzzahlen sinken nicht nur auf Bundesebene sondern auch in NRW, dem Kreis Steinfurt und bei uns in Metelen. Welche Auswirkungen haben diese Zahlen auf die Hallensportler?
Zunächst einmal muss klargestellt werden, dass die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW klar zwischen Sport im Freien und in geschlossenen Räumen unterscheidet. Deshalb ist dass, was für die Fußballer gilt, bei den Hallensportlern noch lange nicht umsetzbar. Am 28. Mai ist die zunächst bis zum 24. Juni 2021 befristete neue CoronaSchVO in Kraft getreten. Diese unterscheidet drei Inzidenzstufen:
Stufe I: Inzidenz von unter 35,
Stufe II: Inzidenz von 35,1 – 50
Stufe III: Inzidenz von 50,1 – 100
Der Inzidenzwert im Kreis Steinfurt liegt bei 31,9 (28.05.). Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Damit wäre dann auch kontaktfreier Innensport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung, jeweils mit Kontaktverfolgung und aktuellem Test (maximal 48 Stunden alt) bzw. für immunisierte Personen zulässig. Erst wenn die Landesinzidenz in NRW unter 35 fällt, ist auch kontaktfreier Innensport wie Tischtennis ohne aktuellen Test möglich. Der Wert für das Land NRW liegt aktuell bei 44,8 (28.05.). Hinsichtlich der erforderlichen Nachverfolgung gibt es neben der bereits bekannten Eintragung in die Nachweislisten auch die Möglichkeit, sich per lucaApp zu registrieren. Die erforderlichen Einstellungen für den TTV Metelen in der Sporthalle wurden bereits vorgenommen, der entsprechenden QR-Code wird an verschiedenen Stellen in der Halle aushängen.
Zunächst gilt es daher abzuwarten, wie sich der Inzidenzwert im Kreis Steinfurt und natürlich auch in NRW in den nächsten Tagen entwickelt. Danach erfolgt die Information, in welcher Form wieder mit dem Training in der Sporthalle begonnen werden darf.
-Der Vorstand-