Im öffentlichen Raum dürfen Personengruppen von maximal 10 Personen zusammentreffen. Das bedeutet für den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb des TTV Metelen:
- In der Sporthalle ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- In Warteschlangen vor der Sporthalle ist jeweils eine Mund-Nase-Bedeckung Nasenschutz zu tragen.
- Außerhalb des eigenen Sporttreibens muss in jedem Fall eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Dies gilt auch für die Zuschauer und Sportler/innen während ihres Aufenthaltes im Hallenbereich der Sporthalle.
- Auf der Tribünenanlage wird die Sitzplatzkapazität von 199 Plätzen auf max. 30 Plätze herabgesetzt. Bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m wird hier das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.
- Während der Sportausübung (von maximal 30 Personen) ist der Mindestabstand aufgehoben.
- Die Rückverfolgbarkeit der Teilnahme aller Anwesenden ist zu gewährleisten. (Eintrag in die Anwesenheitsliste) Die Listen werden vier Wochen aufbewahrt.
- In Dusch- und Waschräumen, Sanitäranlagen sowie den Umkleideräumen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Wenn keine weiblichen Sportlerinnen anwesend sind, soll die Damenumkleide den Gästen zur Verfügung gestellt werden.
- Jede/r Sportler/in nutzt eigene Trinkflaschen, Handtücher und Schläger, die nicht weitergegeben werden dürfen: Händeschütteln, abklatschen und Umarmungen sind untersagt!
- Bälle und Tischtennistische werden nach dem Training mit geeigneten Mitteln gereinigt.
- Die Sporthalle muss gut gelüftet werden.
- Tischtennisspieler/innen, die beispielsweise wegen zu geringer Tischanzahl auf einen Einsatz warten, müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander und zu den aktiven Spieler/innen einhalten.
COVID 19 Schutz-und Handlungskonzept für den Spielbetrieb 2020/2021 (Stand: 21.09.2020)